Therapeutischer Unterricht
Für manche Schüler mit können wir therapeutischen Unterricht anbieten.
§ 39 Volksschulordnung für Förderschulen
Therapeutischer Unterricht
(4) 1 Kann ein Schüler wegen seines besonders hohen sonderpädagogischen Förderbedarfs in einzelnen Fächern dauerhaft oder zeitweise am Unterricht nicht teilnehmen oder kann er dort nicht hinreichend gefördert werden, kann er statt des stundenplanmäßigen Unterrichts in diesen Fächern am Therapieunterricht teilnehmen. 2 Der Therapieunterricht wird in der Regel in Gruppen erteilt, wobei auch Schüler mehrerer Klassen und Jahrgangsstufen zusammengefasst werden können. 3 Über die Zuteilung eines Schülers zum Therapieunterricht entscheidet die Schulleitung im Rahmen der verfügbaren personellen Möglichkeiten im Benehmen mit den Erziehungsberechtigten. 4 Als Therapieunterricht kommen insbesondere in Betracht physiotherapeutische, ergotherapeutische, logopädische, verhaltenstherapeutische und entwicklungspädagogische Angebote.
Unser Angebot an therapeutischem Unterricht umfasst die konduktive Förderung, Logopädie mit einem Schwerpunkt auf der unterstützen Kommunikation, Ergotherapie und Physiotherapie.
Bertha-von-Suttner-Schule
Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Nürnberg
k-schule@bezirk-mittelfranken.de
Bertha-von-Suttner-Straße 29
90439 Nürnberg
Telefon: 0911 / 96 17 83 05
Fax: 0911 / 96 17 83 99